AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Transportern
Diese AGB regeln alle Mietverträge über Transportvermietungen die zwischen der Haushaltsparadies AB Handels GmbH, Ring Rast Str. 3, 8724 Spielberg, FN 633689x (Landesgericht Leoben), UID ATU81028004 (im Folgenden „Vermieterin“) und ihren Kund:innen (im Folgenden „Mieter:in“) über die Website rental.haushaltsparadies.at, telefonisch oder vor Ort am Betriebsstandort abgeschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Mietverträge zwischen der Vermieterin und der Mieter:in über die auf rental.haushaltsparadies.at dargestellten Fahrzeuge, unabhängig davon, ob die Mieter:in Verbraucher:in oder Unternehmer:in oder im Zuge eines Kaufs der Nutzer ist. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Mieter:in wird widersprochen, es sei denn, die Vermieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die zu einem Zweck handelt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer:in ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Fahrzeuge und Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot der Vermieterin dar, sondern eine Aufforderung an die Mieter:in, ein verbindliches Mietangebot abzugeben. Der Vertrag kommt durch Abschluss des Online-Buchungsvorgangs, durch schriftliche Bestätigung per E-Mail oder durch persönliche Unterzeichnung des Mietvertrags am Betriebsstandort zustande.
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von der Vermieterin gespeichert und der Mieter:in nach Buchungsabschluss per E-Mail übermittelt. Die Mieter:in ist verantwortlich dafür, dass die von ihr angegebene E-Mail-Adresse und Telefonnummer zutreffend sind und Nachrichten der Vermieterin zugestellt werden können.
Vor Abgabe der verbindlichen Buchung kann die Mieter:in ihre Eingaben über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen kontrollieren und korrigieren.
§ 3 Mieter:in und berechtigte Fahrer:innen
Zur Anmietung und zum Lenken des Fahrzeugs sind nur Personen berechtigt, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen, in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins der erforderlichen Klasse sind,
- einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen,
- im Mietvertrag als Mieter:in oder Zusatzfahrer:in mit vollständigem Namen und Anschrift eingetragen sind.
Die Vermieterin ist berechtigt, die vorgelegten Dokumente zu prüfen. Ist der Führerschein ungültig, nicht auf den Namen der Mieter:in ausgestellt oder nicht zum Lenken des gebuchten Fahrzeugs berechtigt, darf die Vermieterin die Übergabe verweigern; die Mieter:in schuldet in diesem Fall dennoch den vollen Mietpreis, da das Leistungshindernis ausschließlich in ihrer Sphäre liegt.
Übergibt die Mieter:in das Fahrzeug an eine nicht im Mietvertrag eingetragene Person, haftet sie für sämtliche dadurch entstehenden Schäden und Kosten sowie für die Vertragsstrafe gemäß Anhang 1. Für nicht eingetragene Fahrer:innen besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Haftpflichtversicherung hinaus.
§ 4 Fahrzeugübergabe und -übernahme
Die Übergabe erfolgt am vereinbarten Ort während der auf der Website veröffentlichten Öffnungszeiten bzw. zum individuell vereinbarten Termin. Vor Fahrtantritt hat die Mieter:in das Fahrzeug auf äußerlich erkennbare, nicht im Übergabeprotokoll vermerkte Schäden sowie den Tankstand zu überprüfen und den Zustand mit mindestens sechs Fotos zu dokumentieren (Rundum-Ansicht, Fahrerkabine, Laderaum). Unterlässt die Mieter:in diese Dokumentation, trägt sie im Streitfall die Beweislast für einen bereits bei Übergabe bestehenden Schaden.
§ 5 Pflichten der Mieter:in während der Mietzeit
- Das Fahrzeug darf nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und des vereinbarten Verwendungszwecks genutzt werden.
- Rauchen und Dampfen im Fahrzeug ist untersagt (siehe Vertragsstrafe, Anhang 1).
- Das Fahrzeug darf nicht gelenkt werden, wenn die Fahrtüchtigkeit durch Alkohol, Medikamente, Drogen, Krankheit oder Übermüdung beeinträchtigt ist.
- Ladung ist gesetzeskonform zu sichern; die zulässige Zuladung und das höchstzulässige Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten werden.
- Das Fahrzeug ist bei Nichtgebrauch stets zu versperren und pfleglich zu behandeln.
- Maut-, Vignetten- und Strafbeträge, die während der Mietzeit anfallen, gehen zulasten der Mieter:in und werden bei Inanspruchnahme der Vermieterin weiterverrechnet.
Untersagt ist insbesondere die Weitervermietung oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte, die Teilnahme an Rennen, Fahrsicherheitstrainings oder Testfahrten jeder Art, das Abschleppen anderer Fahrzeuge, das Befahren nicht freigegebener Wege (Strand, Wald, unbefestigte Straßen) sowie die Nutzung zur Begehung von Straftaten.
§ 6 Kaution
Für die Anmietung ist keine Kaution zu hinterlegen. Die Vermieterin behält sich vor, bei erkennbar erhöhtem Risiko (z. B. Auslandsfahrt, Langzeitmiete) im Einzelfall eine angemessene Kaution zu vereinbaren; dies wird der Mieter:in vor Vertragsabschluss gesondert mitgeteilt.
§ 7 Nutzung außerhalb Österreichs
Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Ohne diese Zustimmung ist die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb Österreichs untersagt; im Falle eines Verstoßes ist die Vertragsstrafe gemäß Anhang 1 zu entrichten, zusätzlich haftet die Mieter:in für sämtliche im Ausland entstandenen Schäden ohne Beschränkung durch ein gebuchtes Sicherheitspaket, da die Haftungsreduktion ab Grenzübertritt entfällt.
§ 8 Mietpreis, Zahlung und Zusatzleistungen
Der Mietpreis richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Tarif gemäß der auf rental.haushaltsparadies.at dargestellten Preisstaffel und ist grundsätzlich vor Fahrtantritt zu entrichten. Folgende Standardtarife gelten (Änderungen vorbehalten, siehe jeweils aktuelle Website):
| Zeitraum | Preis brutto | Inkludierte km | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| 3 Stunden | 68,00 € | 400 km | Versicherung & Vollkasko mit Pannenhilfe inklusive |
| 6 Stunden | 89,00 € | 400 km | Versicherung & Vollkasko mit Pannenhilfe inklusive |
| 24 Stunden | 128,00 € | 400 km | Versicherung & Vollkasko mit Pannenhilfe inklusive |
| 48 Stunden | 228,00 € | 800 km | Versicherung & Vollkasko mit Pannenhilfe inklusive |
Alle Preise verstehen sich brutto inkl. 20 % USt. Mehrkilometer werden mit 0,27 € pro gefahrenem Kilometer über dem inkludierten Kontingent verrechnet. Eine zusätzliche berechtigte Fahrer:in kann gegen einen Aufpreis von 6,00 € pro Tag im Mietvertrag eingetragen werden.
Mit Abschluss des Mietvertrags erteilt die Mieter:in der Vermieterin die Zustimmung, den vereinbarten Mietpreis sowie etwaige Zusatzkosten über das gewählte Zahlungsmittel einzuziehen.
§ 9 Haftung, Versicherung und Sicherheitspakete
Jedes Mietfahrzeug ist mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Diese deckt ausschließlich Schäden Dritter, nicht jedoch Schäden am Mietfahrzeug selbst. Über die im Grundtarif inkludierte Vollkaskodeckung hinausgehende Sicherheitspakete mit reduziertem oder entfallendem Selbstbehalt können bei Buchung optional hinzugefügt werden; Details und Preise werden auf der Website bzw. im Mietvertrag ausgewiesen.
Die Haftungsreduktion durch ein gebuchtes Sicherheitspaket gilt nicht bei: vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung, Fahrzeugnutzung unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Nutzung durch nicht eingetragene Fahrer:innen, nicht genehmigten Auslandsfahrten (siehe § 7), sowie bei Schäden infolge falscher Betankung oder Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrtshöhe.
Reifen- und Felgenschäden sowie Schäden am Fahrzeugunterboden sind von der Haftungsreduktion umfasst, sofern das jeweils höchste Sicherheitspaket gebucht wurde; andernfalls haftet die Mieter:in dafür gesondert.
§ 10 Unfall, Panne, Diebstahl
Bei Unfall, Diebstahl, Wildschaden oder sonstigem Schadensereignis ist unverzüglich die Polizei sowie die Vermieterin zu verständigen; dies gilt auch bei Alleinunfällen ohne Fremdbeteiligung. Die Mieter:in hat einen schriftlichen Unfallbericht binnen 2 Werktagen, spätestens jedoch bei Fahrzeugrückgabe, per E-Mail an die Vermieterin zu übermitteln. Die Anerkennung gegnerischer Ansprüche ohne Zustimmung der Vermieterin ist untersagt.
Bei einer Panne ist die Mieter:in verpflichtet, Warnleuchten zu beachten und unverzüglich Kontakt mit der Vermieterin aufzunehmen; eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe am Fahrzeug sind ohne Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.
§ 11 Betankung
Das Fahrzeug wird mit Diesel vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, werden der Mieter:in die fehlende Kraftstoffmenge sowie eine Bearbeitungsgebühr gemäß Anhang 1 verrechnet.
§ 12 Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde – unter Berücksichtigung gewöhnlicher Abnutzung. Die Mieter:in hat den Rückgabezustand ebenfalls mit mindestens sechs Fotos zu dokumentieren. Fahrzeugschlüssel, Zulassungsdokumente und mitgegebenes Zubehör sind vollständig zu retournieren.
Wird das Fahrzeug verspätet oder an einem nicht vereinbarten Ort zurückgegeben, kann die Vermieterin die Vertragsstrafen gemäß Anhang 1 sowie die tatsächlichen Kosten einer Fahrzeugrückholung in Rechnung stellen.
§ 13 Änderung und Stornierung der Buchung
Änderungen des Mietzeitraums oder Rückgabeorts sind bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei möglich, sofern die gebuchte Leistung nicht verkürzt wird. Eine kurzfristigere Änderung oder Stornierung bedarf der Zustimmung der Vermieterin und kann mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden sein. Kann die Vermieterin das gebuchte Fahrzeug aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen nicht bereitstellen, wird ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug angeboten oder der Mietpreis rückerstattet.
§ 14 Widerrufsrecht
Für Verbraucher:innen besteht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 11 FAGG. Bei der Vermietung von Fahrzeugen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum ist das Widerrufsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG jedoch ausgeschlossen, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die ein konkreter Ausführungstermin vereinbart wird. Die Mieter:in wird hierauf vor Vertragsabschluss ausdrücklich hingewiesen.
§ 15 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, angemessene Mahnspesen zu verrechnen, deren Höhe sich am tatsächlichen Aufwand orientiert; pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühren werden im Mietvertrag bzw. auf der Website gesondert ausgewiesen. Bleibt die Forderung trotz Mahnung offen, ist die Vermieterin berechtigt, ein Inkassobüro oder eine Rechtsvertretung mit der Einbringung zu beauftragen; die dadurch entstehenden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten trägt die Mieter:in.
§ 16 Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung und Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten (u. a. Namen, Kontaktdaten, Führerscheindaten aller eingetragenen Fahrer:innen) werden von der Vermieterin ausschließlich zur Vertragserfüllung, Identitätsprüfung sowie zur Betrugsprävention gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter rental.haushaltsparadies.at. Betroffenen stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gemäß Art. 15 ff. DSGVO zu, geltend zu machen unter der in der Datenschutzerklärung angegebenen Kontaktadresse.
§ 17 Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie – auch bei leichter Fahrlässigkeit – für Personenschäden und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Tritt während der Mietzeit ein technischer Defekt ohne Verschulden einer der Parteien auf, beschränkt sich die Haftung der Vermieterin auf die fachgerechte Instandsetzung bzw. deren Organisation; ein Anspruch auf Ersatz von Folgekosten (z. B. Hotel, Taxi, Verdienstentgang) besteht nicht.
§ 18 Schlussbestimmungen
Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das gesetzliche richterliche Mäßigungsrecht bei Vertragsstrafen (§ 1336 Abs. 2 ABGB) bleibt von diesen AGB unberührt und wird durch keine Klausel ausgeschlossen. Bei Streitigkeiten mit Verbraucher:innen kann die Online-Streitbeilegungsplattform der EU nicht mehr angerufen werden, da diese von der Europäischen Kommission zum 20.07.2025 eingestellt wurde; unberührt bleibt die Möglichkeit, eine Verbraucherschlichtungsstelle zu kontaktieren.
Anhang 1 – Preis- und Gebührenübersicht
| Leistung / Vertragsverstoß | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Zusatzfahrer:in pro Tag | 6,00 € | |
| Mehrkilometer je gefahrenem km über dem inkludierten Kontingent | 0,27 €/km | |
| Bearbeitungsgebühr Wiederbeschaffung vergessener Gegenstände | 15,00 € | |
| Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Auslandsfahrt | 150,00 € | zzgl. Wegfall Haftungsreduktion, siehe § 7 |
| Vertragsstrafe bei verspäteter Rückgabe (pro angefangenem Tag) | 150,00 € | |
| Vertragsstrafe bei nicht gemeldetem Schaden während der Mietzeit | 150,00 € | |
| Vertragsstrafe bei Rückgabe an nicht vereinbartem Ort | 100,00 € | zzgl. tatsächlicher Rückholkosten |
| Vertragsstrafe für Rauchen/Dampfen im Fahrzeug | 100,00 € | |
| Vertragsstrafe bei fehlendem Tankinhalt | Fehlmenge zum Tagespreis lt. Tagespreis E-Control | zzgl. 25,00 € Bearbeitung |
| Vertragsstrafe bei unbefugter Fahrzeugüberlassung | 50,00 € | zzgl. Haftung für Schäden, siehe § 3 |
| Verlust Fahrzeugschlüssel / Fahrzeugpapiere | 50,00 € | zzgl. Wiederbeschaffungskosten lt. Aufwand |
| Sonderreinigung bei erheblicher Verschmutzung | ab 50,00 € | je nach Aufwand, Nachweis auf Verlangen |